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Partnerschaft

Seit 01.08.2007 haben wir mit der Rechtsanwaltskanzlei Schild, Weinmann, Zeller, Winkler & Kollegen eine Partnerschaft geschlossen.
Die Kanzlei Schild, Weinmann, Zeller, Winkler & Kollegen wurde im Jahre 1992 von den Rechtsanwälten Alfons Schild und Ralf Weinmann gegründet und entstand aus der Kanzlei des Rechtsanwalts Schild. Rechtsanwalt Weinmann war in dieser Kanzlei bereits seit 1990 als Referendar tätig. Schon damals gab es die Entscheidung, nicht sämtliche Rechtsgebiete zu bearbeiten, sondern die Kanzlei in erster Linie auf das ARBEITSRECHT und damit im Zusammenhang stehende Rechtsmaterien (z. B. Sozialrecht, Beamtenrecht) auszurichten. Diese Schwerpunktbildung wurde in der Vergangenheit konsequent beibehalten und ausgebaut. Der Zuwachs der Mandate führte dazu, dass bald die Möglichkeit bestand, personell aufzustocken. Die Kanzlei beschäftigt sieben Rechtsanwälten/innen, darunter sechs Fachanwältinnen bzw. Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Für unsere Klienten bietet die Kooperation folgende Vorteile:
• Wir können Ihnen eine Rechtsberatung in allen Fragen des Arbeitsrechts anbieten
• Prozeßvertretung bei Rechtsstreitigkeiten
• Erarbeitung umfassender Gesamtkonzepte

Informationen über die Rechtsanwaltskanzlei Schild, Weinmann, Zeller, Winkler & Kollegen finden Sie hier.